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   BSG, 18.05.1994 - 11 BAr 57/94   

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BSG, 18.05.1994 - 11 BAr 57/94 (https://dejure.org/1994,17006)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 BAr 57/94 (https://dejure.org/1994,17006)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 BAr 57/94 (https://dejure.org/1994,17006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 18.05.1994 - 11 BAr 57/94
    In solchen Fällen kann die Klärungsbedürftigkeit darin liegen, daß noch eine erhebliche Zahl von Fällen zu entscheiden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die zu klärende Rechtsfrage nachwirkt und dies von allgemeiner Bedeutung,.
  • BSG, 27.03.2012 - B 5 R 468/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung der Berufung durch Beschluss -

    In solchen Fällen kann die Klärungsbedürftigkeit allenfalls darin liegen, dass noch eine erhebliche Zahl von (Alt-)Fällen zu entscheiden ist oder die zu klärende Rechtsfrage nachwirkt und dies allgemein bedeutsam ist (BSG vom 18.5.1994 - 11 BAr 57/94 - Juris RdNr 5; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 348, jeweils mwN) .
  • BSG, 08.06.2001 - B 12 KR 8/01 B

    Formerfordernisse für die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden

    In der Beschwerdebegründung wäre es dann ua erforderlich gewesen, eine Rechtsfrage hinreichend konkret zu formulieren, sich mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zur Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs von Renten auseinanderzusetzen und darzulegen, daß die Rechtssache eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, obwohl es sich bei Art. 2 § 4 RÜG um auslaufendes Recht handelt (vgl Art. 2 § 1 RÜG; zu den Begründungserfordernissen bei auslaufendem Recht vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; BSG Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 11 BAr 57/94, vom 14. Februar 1997 - 11 BAr 227/96, vom 29. April 1999 - B 2 U 178/98; Krasney/Udsching, Das sozialgerichtliche Verfahren, 2. Aufl 1997, IX RdNr 61).
  • BSG, 23.02.2011 - B 13 R 340/10 B
    In solchen Fällen kann die Klärungsbedürftigkeit zwar darin liegen, dass noch eine erhebliche Zahl von (Alt-)Fällen zu entscheiden ist oder die zu klärende Rechtsfrage nachwirkt und dies von allgemeiner Bedeutung, dh von Bedeutung über den Einzelfall hinaus, ist (BSG vom 18.5.1994 - 11 BAr 57/94 - Juris RdNr 5; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 348, jeweils mwN).
  • BSG, 22.11.2012 - B 5 R 34/12 BH
    In solchen Fällen kann die Klärungsbedürftigkeit allenfalls darin liegen, dass noch eine erhebliche Zahl von (Alt-)Fällen zu entscheiden ist oder die zu klärende Rechtsfrage nachwirkt und dies allgemein bedeutsam ist (BSG vom 18.5.1994 - 11 BAr 57/94 - Juris RdNr 5; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 348, jeweils mwN).
  • BSG, 14.09.2016 - B 1 KR 54/16 B
    Gleiches gilt für derzeit noch geltendes, aber auslaufendes Recht (vgl nur BSG Beschluss vom 27.7.2015 - B 10 EG 3/15 B - Juris RdNr 7 f; BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - Juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 18.8.1999 - B 2 U 313/98 B - Juris RdNr 4 f; BSG Beschluss vom 18.5.1994 - 11 BAr 57/94 - Juris RdNr 5).
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